Die Tiere sollen gekeult werden, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Das teilte die föderale Agentur für Nahrungsmittelsicherheit, Afsca, mit.
Um den Betrieb wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet, sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern. Dort gelten ab nun strenge Biosicherheitsmaßnahmen.
Die Afsca betonte, dass die Vogelgrippe seit September bei Wildvögeln sehr aktiv sei. Daher bestehe die Gefahr, dass Geflügel durch den Kontakt mit Wildvögen infiziert werde.
belga/cd