Die Angeklagten beschweren sich vor allem darüber, dass sie sich jedes Mal zu einer Durchsuchung komplett entkleiden müssen, bevor sie zum Gericht gebracht werden. Diese und andere Maßnahmen seien erniedrigend.
Sie beantragen eine einstweilige Verfügung gegen den Justizminister und fordern die Zahlung einer Zwangssumme von 5.000 Euro pro Transport.
Am Montag soll sich ein Gericht mit dem Antrag befassen. Das würde bedeuten, dass der Terrorprozess selber an dem Tag noch nicht fortgesetzt werden kann.
belga/vrt/est