Sie müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie den Attentätern eine Wohnung in Etterbeek zur Verfügung gestellt hatten. Die Brüder waren lange Zeit auf freiem Fuß, auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden sie aber letzte Woche festgenommen. Die Staatsanwaltschaft begründete das mit Fluchtgefahr. Die Anwälte der Brüder legten Einspruch ein. Dem gab die Anklagekammer in Brüssel jetzt statt. Die anderen sieben Angeklagten bleiben in Haft.
Am Freitag entscheidet das Gericht, ob die Glasboxen, die für die Angeklagten im Prozesssaal errichtet worden sind, abgebaut werden müssen. Der Prozess um die Brüsseler Terroranschläge soll am 10. Oktober mit der Auswahl der Geschworenenjury beginnen.
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