Die Verteidigung spricht von "menschenunwürdigen Bedingungen". Das sei keine Anklagebank, das sei ein Käfig, wetterte etwa Michel Bouchat, einer der Anwälte von Salah Abdeslam. Neben diesen prinzipiellen Bedenken gebe es zudem praktische Probleme. So könnten die Anwälte nur über eine Telefonanlage mit ihren Mandanten kommunizieren.
Vertreter der föderalen Staatsanwaltschaft gaben zu bedenken, dass man angesichts der Sicherheitsbedenken nicht wirklich eine andere Wahl habe. Sechs der Angeklagten seien schon in Frankreich wegen schwerer Straftaten zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Und sie könnten auch selbst das Opfer von Racheakten werden. Außerdem werde durch Einzelkabinen das Risiko einer Corona-Ansteckung vermindert.
Das wohl wichtigste Argument: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof habe keine Einwände gegen Glaskabinen, insofern das für die Wahrung der Sicherheit erforderlich sei und solange die Rechte der Verteidigung gewährleistet blieben. Die Entscheidung liegt allein bei der Vorsitzenden Richterin.
Roger Pint