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  • 80 Jahre BRF
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EU-Staaten einigen sich auf Gas-Notfallplan - Ausnahme für Belgien

26.07.202206:5126.07.2022 - 17:54
  • EU-Kommission
  • Europäische Union
LNG-Terminal von Fluxys in Zeebrugge (Bild: Kurt Desplenter/Belga)
LNG-Terminal von Fluxys in Zeebrugge (Bild: Kurt Desplenter/Belga)

In Vorbereitung auf einen möglichen Stopp russischer Gaslieferungen haben sich die EU-Energieminister in Brüssel auf einen Notfallplan für die Gasversorgung in der EU geeinigt. Sie haben vereinbart, dass der nationale Gas-Konsum in den nächsten acht Monaten um 15 Prozent gesenkt werden soll - auf freiwilliger Basis. Für den Fall, dass es dennoch zu Versorgungsengpässen kommen sollte, wird ein "Unionsalarm" vorgesehen.

In der EU will man es nicht mehr ausschließen, dass Russland den Gashahn am Ende ganz zudrehen wird. Darauf wollen die Energieminister der 27 Mitgliedstaaten vorbereitet sein.

"Wir wollten ein klares Signal an die Welt und auch in Richtung Kreml aussenden. Und das haben wir geschafft", sagte stolz und vielleicht auch ein bisschen erleichtert der tschechische Industrieminister Jozef Síkela am Donnerstag der Presse. Tschechien hat im Moment den EU-Ratsvorsitz inne und war damit federführend verantwortlich für das Aushandeln des Notfallplans.

Zwischen dem 1. August und dem 31. März 2023 sollen die EU-Staaten ihren Gasverbrauch freiwillig um 15 Prozent senken im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch in den letzten fünf Jahren. Laut Berechnungen reicht das, um einen durchschnittlichen Winter zu überstehen, sagte die EU-Energiekommissarin Kadri Simons.

Sollte es dennoch zu Versorgungsengpässen kommen, dann kann ein Unionsalarm ausgelöst werden. Die Auslösung kann entweder von der Kommission beantragt werden oder dann, wenn mindestens fünf Staaten die Notwendigkeit dafür sehen. Die endgültige Entscheidung liegt aber beim Rat, also bei allen Mitgliedstaaten. Wird dieser Unionsalarm ausgelöst, dann werden die Länder zu Einsparungen verpflichtet. Da gibt es aber einige Ausnahmen.

Begrenzte Pipeline-Infrastruktur

Eine davon ist auf Belgien anwendbar: Wenn ein Land über eine begrenzte Kapazität für den Transport von Gas ins Ausland verfügt und wenn dieses Land nachweisen kann, dass diese Kapazität vollends genutzt wird für den Export in die Nachbarstaaten, kann man in diesem Fall dem Land keine zusätzlichen Sparvorgaben auferlegen - schlicht und einfach, weil es keine Leitungen gibt, mit denen das eingesparte Gas ins Ausland transportiert werden kann. Das wäre dann tatsächlich technisch unmöglich, sagte Energieministerin Tinne Van der Straeten.

Ausnahmen gibt es auch für Inseln, die gar nicht an die europäischen Gasnetze angeschlossen sind, konkret geht es hier um Malta und Irland. Auch die Baltischen Staaten können ausgenommen werden, und zwar dann, wenn Russland ihnen den Strom abdreht.

Roger Pint

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