"Es gibt keinen Gesetzesartikel, der das Tragen von Pantoffeln, Hausschuhen oder anderem Schuhwerk im Auto ausdrücklich verbietet", sagt Paul Geukens, Polizeirichter in Hasselt. Aber, auch wenn es in der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich verboten ist, kann es doch mit einem Bußgeld geahndet werden. Es gibt den allgemeinen Rechtsartikel 8.3, der besagt, dass jeder Fahrer stets die Kontrolle über sein Fahrzeug haben muss und in der Lage sein muss, alle erforderlichen Fahrbewegungen auszuführen.
"Artikel 8.3 ist sehr weit gefasst und lässt viel Raum für Interpretationen", sagt Geukens. Auch der Verzehr eines Sandwichs oder eines Apfels am Steuer kann darunter fallen. Seit dem 1. März 2022 ist das ein Verstoß dritten Grades, der eine sofortige Strafzahlung von 174 Euro beinhaltet.
"Theoretisch könnte man sogar vor das Polizeigericht geladen werden. Dann müsste man noch mehr bezahlen. Insgesamt 540 Euro einschließlich der Gerichtskosten", sagt Richter Geukens. Er habe aber noch nie jemanden vor Gericht gehabt, der mit Flip-Flops gefahren ist. Und wenn es der Fall wäre, würde er den Fahrer freisprechen, weil das Vergehen in der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich erwähnt ist. Im Gegensatz zur Benutzung von Mobiltelefonen, was ja ausdrücklich verboten ist. "Aber andere Polizeirichter könnten anders urteilen als ich", sagt Geukens, weil Artikel 8.3 eben so weit ausgelegt werden kann.
Wer auf Nummer sicher gehen will, zieht besser festes Schuhwerk an, rät Stef Willems vom Verkehrssicherheitsinstitut Vias. Obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass man dafür bestraft wird, gering ist, betont er, dass das Fahren mit Flip-Flops tatsächlich gefährlich sein kann. "Hausschuhe oder Badelatschen sitzen viel zu locker an den Füßen, so dass sie unter das Pedal rutschen können oder man vom Pedal abrutschen kann", sagt Willems. Dies kann dazu führen, dass man zu spät bremst, was das Unfallrisiko erhöht. Es ist also definitiv nicht ratsam, genau wie das Fahren mit Stiefeln oder Crocks.
Es lohnt sich also immer leichte Sportschuhe mit ausreichend Grip im Auto zu haben, die man schnell anziehen kann, vor allem im Badeurlaub. Im Ausland, zum Beispiel in Spanien und Frankreich, gelten oft ähnliche Vorschriften wie in Belgien. Dort kann man ein Bußgeld bekommen, wenn man mit Hausschuhen oder Flip-Flops fährt.
destandaard/mz