Die Gründung eines separaten flämischen Menschenrechtsinstituts werde die Inanspruchnahme juristischer Hilfe noch komplexer machen, so das Urteil des Staatsrates. Nicht jede Person, die derartige Hilfe benötige, sei etwa mit der komplizierten Verteilung der Zuständigkeiten im Land vertraut.
Hinzu kämen mögliche verfassungsrechtliche Probleme: Ein flämisches Menschenrechtszentrum könne etwa nicht wie Unia vor Gericht ziehen, um Opfern bei einer schweren Verletzung ihrer Rechte beizustehen. Da dieses Recht aber in der Verfassung garantiert sei, sei nicht auszuschließen, dass das flämische Vorgehen noch das Verfassungsgericht beschäftigen werde.
Deutliche Kritik kam auch von den Grünen, diversen Sozialorganisationen und den Gewerkschaften. Sie alle fürchten, dass der flämische Austritt aus Unia einen Schritt zurück darstellt beim Schutz der Rechte betroffener Personen.
Die flämischen Nationalisten N-VA jubelten indessen sinngemäß, dass nun Schluss sei mit Unia in Flandern, Unia sei eine Aktivistenorganisation geworden, die sich selbst die Aufgabe gegeben habe, allen weiszumachen, dass die Gesellschaft strukturell rassistisch sei. Auch der rechtsextreme Vlaams Belang begrüßte den Schritt als historisch.
Boris Schmidt
wie "flämische" Menschenrechte so aussehen, besonders bei einer Mehrheit von (rechtsradikalen) Nationalisten, da bin ich mal gespannt. Nur beschämend.