Diese EU-Verordnung verpflichtet Autohersteller, eine ganze Reihe von Sicherheitsapplikationen in die neuen Modelle einzubauen. Die Liste ist beeindruckend lang: Sie enthält einen Notbremsassistenten, Spurhalteassistenten, Rückfahrassistenten und einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, eine Müdigkeitserkennung und eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre. Bisher konnten die Autobauer frei wählen, welche Systeme sie in ihren Fahrzeugen verbauen. Damit ist ab diesem Mittwoch Schluss.
Hersteller müssen an der Wegfahrsperre eine Schnittstelle einbauen, an die sich ein Gerät anschließen lässt, das den Alkoholwert im Atem des Fahrers bestimmt. Ist der zu hoch, deaktiviert das System die Zündung des Fahrzeugs und das Auto bleibt stehen. Aber hier ist wichtig zu wissen, dass vorerst nur die Vorrichtung für den Anschluss von so einem Messgerät angebracht werden muss, das Messgerät selbst ist noch nicht Pflicht.
Intelligente Geschwindigkeitsassistenten
Bei den "intelligenten Geschwindigkeitsassistenten" ("Intelligent Speed Assistance", kurz ISA) bleibt der Tempomat erhalten, wird aber kombiniert mit dem Navigationssystem und einer Verkehrszeichenerkennung. Wenn man zum Beispiel auf der Autobahn in eine Baustelle fährt, an der Tempo 60 gilt, dann erkennt die Frontkamera des Wagens das Schild und zusammen mit den GPS-Sensoren wird die Geschwindigkeitsbegrenzung angepasst. Sollte man in dem Moment zu schnell unterwegs sein, wird - je nachdem, welche Automarke man fährt, der Fuß vom Gaspedal gedrückt oder der Wagen auf das vorgegebene Tempo abgebremst. Die neue EU-Verordnung erlaubt auch ein System, das mit akustischen Warnsignalen funktioniert oder mit Vibrationswarnungen.
Blackbox zeichnet Daten auf
Die Blackbox ist ein Datenspeicher, mit dem sich ein Unfallhergang rekonstruieren lässt. Die Box zeichnet auf, was man in seinem Auto kurz vor einem Unfall gemacht hat - ob man vielleicht für Sekunden eingeschlafen ist, oder ob der, der einem reingefahren ist, feste genug gebremst hat. Bei schweren Unfällen helfen die Daten den Sachverständigen bei Gericht, um herausfinden, was genau passiert ist und wer am Unfall schuld ist. Im Gegensatz zu einer Blackbox im Flugzeug werden im Auto keine Stimmen oder Geräusche aus dem Cockpit aufgenommen. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Daten nicht an die Versicherung weitergegeben werden dürfen - auch das schreibt die EU-Verordnung vor.
Warum die neue Verordnung?
Auf den Straßen in Europa passieren noch immer zu viele schwere Unfälle, vor allem wegen überhöhter Geschwindigkeit. Mit der Verpflichtung für die Autobauer, technische Assistenzsysteme einzubauen, hofft die EU, die Straßen sicherer zu machen. In den letzten etwa zehn Jahren sind sie tatsächlich statistisch gesehen auch schon sicherer geworden: Seit 2010 ist die Zahl der Verkehrstoten in der EU um mehr als ein Drittel gesunken.
Gleichzeitig sollen mit der EU-Verordnung auch die sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger und Radfahrer, besser geschützt werden.
vrt/jp