Das hat Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) nach Absprache mit dem Rat der Generalprokuratoren mitgeteilt.
In der belgischen Kolonialzeit waren Beziehungen zwischen Weißen und Schwarzen verboten. Sogenannte "Mischlingskinder" wurden von ihren Müttern getrennt und in belgischen Heimen oder Pflegefamilien untergebracht.
Eine Geburtsurkunde wurde ihnen meist verwehrt. Mehrere Betroffenen-Vereinigungen hatten sich lange Zeit um eine amtliche Regularisierung bemüht.
belga/jp