Zurzeit ist der Corona-Impfpass noch neun Monate gültig ohne eine Booster-Impfung. Im März wird sich das ändern. Wer dann seinen Corona-Impfpass durch einen Booster verlängern möchte, muss das spätestens nach fünf Monaten tun.
Beispiel: Wer vor dem 1. Oktober vergangenen Jahres eine komplette Impfung gegen Corona erhalten hat - also eine Spritze für den Impfstoff von Johnson&Johnson, und die zweite Spritze für alle anderen zurzeit verfügbaren Impfstoffe -, der muss dann am 1. März einen Booster-Nachweis haben. Sonst verfällt sein Impfzertifikat.
Diese neue Regel gilt allerdings nur für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
Verkürzt wird ab 1. März auch die Gültigkeit des Zertifikats, das eine Genesung von Corona dokumentiert. Auch dieses Zertifikat wird dann bereits nach fünf Monaten seine Gültigkeit verlieren.
Kay Wagner