Viele Kinder zwischen fünf und elf Jahren haben dazu auch schon eine Impfeinladung erhalten.
Diese Kinder dürfen nur geimpft werden, wenn beide Elternteile zustimmen. In der Praxis wird dies nach Angaben von DG-Gesundheitsminister Antoniadis aber nicht geprüft. Die DG-Impfzentren gingen davon aus, dass, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind zum Impftermin erscheine, der andere ebenso die Zustimmung gegeben habe.
Die Nachrichtenagentur AFP schrieb am Freitag unter Berufung auf das Gesundheitsministerium, dass in diesem Fall eine eidesstattliche Erklärung des abwesenden Elternteils vorgelegt werden müsse. Über den Code auf der Impfeinladung könne zudem online registriert werden, dass ein Kind keine Impfung erhalten darf.
Kinder bis elf Jahre erhalten nur ein Drittel der Dosis eines Erwachsenen. Bei Kindern zwischen zwölf und 15 Jahren reicht das Einverständnis eines Elternteils. Jugendliche ab 16 können sich auch ohne Zustimmung der Eltern impfen lassen.
vrt/okr