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Homeoffice-Pflicht dieses Mal besser respektiert

04.01.202212:33
  • Coronavirus
  • Föderalregierung
Homeoffice (Illustrationsbild: Barbara Gindl/APA/AFP)
Illustrationsbild: Barbara Gindl/APA/AFP

Der Konzertierungsausschuss kommt am Donnerstag zusammen. Dabei sollen alle aktuell geltenden Corona-Regeln auf den Prüfstand kommen. Aber nicht zu früh freuen: Es wird weniger um ihre Rücknahme gehen, als vielmehr um die Frage, ob sie wegen der Omikron-Variante angepasst werden müssen. Eine der Regeln, die sehr viele Menschen im Land betrifft, ist dabei die Pflicht, wenn möglich von zu Hause aus zu arbeiten.

Eine Meldung in den Zeitungen am Dienstag wird wohl bei so manchem für Schmunzeln gesorgt haben, schien sie doch altbekannte Klischees zu bestätigen. In einem Rundschreiben der Föderalministerin für Beamtenangelegenheiten, Petra De Sutter, konnte man lesen, dass föderale Beamte nach 17 Uhr nicht mehr für ihre Chefs erreichbar sein müssen - außer bei Notfällen und ähnlichen dringenden Angelegenheiten. Das sei wichtig für die mentale Gesundheit, unterstrich die Ministerin, gerade auch in Pandemie-Zeiten. Denn durch das Arbeiten von zu Hause aus, dem Homeoffice, haben sich die Arbeitsgewohnheiten und -zeiten doch oft grundlegend verändert. Der Druck, ständig per Mail oder Telefon erreichbar sein zu müssen, kann da Folgen haben, bis hin zu hohem Stress und Burn-out.

Das gilt natürlich nicht nur für Beamte. Auch längst nicht alle Arbeitnehmer haben mit solchen Problemen zu kämpfen, manche haben sich mit dem Homeoffice nicht nur abgefunden, sondern sind regelrecht begeistert davon. Experten gehen deshalb davon aus, dass Homeoffice in der einen oder anderen Form auch nach der Corona-Zeit weiter zum Alltag vieler Menschen gehören wird - freiwillig versteht sich.

Jetzt im Augenblick ist von Freiwilligkeit allerdings keine Rede: Seit dem 20. November 2021 ist das Arbeiten von zu Hause aus wieder verpflichtend, wenn die Tätigkeit dies zulässt. Damit sollen Kontakte auf dem Weg zur und bei der Arbeit reduziert und damit die Ausbreitung des Virus gebremst werden. Mindestens vier Tage pro Woche gilt die Homeoffice-Pflicht, ein Tag darf unter bestimmten Voraussetzungen an der Arbeitsstelle verbracht werden. Betonung auf "darf".

Wenig Verstöße gegen Homeoffice-Pflicht

Denn insofern es die Tätigkeit nicht zwingend erfordert, kann ein Arbeitgeber seine Angestellten nicht daran hindern, alle fünf Tage von zu Hause aus zu arbeiten. Das betonte Geert De Poorter in der VRT. Er ist der Vorsitzende des Direktionskomitees des FÖD Beschäftigung. Der Föderale Öffentliche Dienst ist dafür zuständig, dass die Einhaltung der Homeoffice-Pflicht kontrolliert und durchgesetzt wird. De Poorter ist eigentlich sehr zufrieden mit den Belgiern in dieser Hinsicht. Bei den rund 4.000 Kontrollen, die seit November letzten Jahres durchgeführt worden sind, sind in nur 4,5 Prozent der Fälle Verstöße gegen die Homeoffice-Pflicht festgestellt worden. Zum Vergleich: Bei der vorherigen Pflichtperiode zwischen Oktober 2020 und Juni 2021 wurden mit 12,2 Prozent mehr als zweieinhalb Mal so viele Verstöße verzeichnet. Die Schutzmaßregel werde in der Tat also sehr gut befolgt, man sei zufrieden mit den Arbeitgebern- und -nehmern.

Für diesen Erfolg sieht De Poorter verschiedene mögliche Gründe: Zum einen habe sich die Praxis mittlerweile besser eingebürgert als beim ersten Mal. Die Menschen hätten eingesehen, dass das von zu Hause Arbeiten auch Vorteile habe. Deswegen glaube auch er, dass dieses hybride Modell erhalten bleiben werde. De Poorter betonte auch, dass es nicht Aufgabe des Kontrolldienstes sei, festzulegen, wer von zu Hause aus arbeiten könne und wer nicht. Die entsprechende Strategie müssten schon die Betriebsleiter selbst festlegen. Sie müssten Präsenzarbeiter auch in den entsprechenden Datenbanken registrieren, damit die Kontrolleure ihre Arbeit richtig machen könnten.

Verwarnung oder Erstellung eines Protokolls

Manchmal gebe es aber schon Diskussionen, dann müsse der FÖD eingreifen. Das könne von einer Verwarnung bis hin zur Erstellung eines Protokolls reichen. Wenn Firmenchefs uneinsichtig seien und etwa niemand vom Verwaltungspersonal von zu Hause aus arbeiten dürfe, dann sei man verpflichtet, einzugreifen. Dem Betriebsleiter werde dann die Gelegenheit gegeben, die Missstände zu beheben. Helfe auch diese Aufforderung nicht, dann könne das sogar bis vor Gericht gehen, so die Warnung De Poorters. Das letzte Mittel sei dann die behördliche Schließung der Firma. Allerdings habe man in der jetzigen Homeoffice-Pflichtperiode noch kein einziges Mal dazu greifen müssen.

Wie lange diese Pflicht des von zu Hause Arbeitens noch gelten wird, weiß De Poorter nicht. Das hänge von den Beschlüssen des Konzertierungsausschusses ab. Er selbst glaube aber, dass man in den kommenden Wochen und Monaten noch mit dieser Praxis konfrontiert bleiben werde.

Boris Schmidt

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