Verklagt hatte ihn der niederländische Aktivist Willem Engel, Gründer einer coronaskeptischen Aktionsgruppe. Angeblich hatte Van Ranst ihn in einem Fernsehinterview als Corona-Leugner bezeichnet.
Der Staatsanwalt sah das anders. Van Ranst habe den Kläger nicht wortwörtlich einen Corona-Leugner genannt. Das Gericht folgte dieser Auffassung.
Jetzt muss Engel 4.000 Euro Schadenersatz an Van Ranst zahlen. Der Virologe hatte 7.000 Euro gefordert.
b/sh