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Impfpflicht: Föderalregierung präzisiert Berufe

20.11.202112:5520.11.2021 - 14:54
  • Coronavirus
  • Impfung
Patient bei der Konsultation beim Arzt (© Bildagentur PantherMedia / Ronalds Stikans)
Illustrationsbild: © PantherMedia/Ronalds Stikans

Die Föderalregierung hat präzisiert, für welche Berufsgruppen ab dem 1. April eine Impfpflicht gilt.

Neben Krankenpflegern sind das auch Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Hömöopathen, Akkupunkteure, Logopäden, Physiotherapeuten und noch einige mehr. Insgesamt geht es nach Angaben von Gesundheitsminister Vandenbroucke um rund 500.000 Personen. Wer von ihnen bis zum 1. April nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, darf seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Nicht jeder in den betroffenen Berufen hat einen Arbeitgeber, sondern arbeitet als Selbstständiger. In diesem Fall verliert der Betreffende bei Nicht-Impfung seine Berufszulassung, wie Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke erklärte. Arbeiten Betroffene ohne Zulassung weiter, drohen harte Sanktionen bis hin zu Gefängnisstrafen.

Pflegesektor fordert Ausweitung

Arbeitgeber im Pflegesektor beklagen, dass die Impfpflicht nicht alle nötigen Berufsgruppen umfasst. So arbeiten besonders in Alten- und Pflegeheimen viele andere, die zwar nicht von der Impfpflicht erfasst werden, aber mit Risikopatienten in Kontakt kommen. Dazu zählen Animatoren, Sozialassistenten oder auch Haushaltshilfen, die bedürftigen Personen zu Hause helfen.

Einige Arbeitgeberverbände aus dem Pflegesektor fordern daher, dass auch für diese Berufe eine Impfpflicht gilt.

Impfpflicht für Pflegepersonal: Föderalregierung erzielt Einigung nach Mini-Krise

vrt/okr

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