Das Kernkabinett der Föderalregierung hatte sich am Montag auf die Impfpflicht für das Personal im Gesundheitswesen geeinigt.
Zwischen dem 1. Januar und dem 31. März müssen die Beschäftigten im Gesundheitswesen geimpft sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Andernfalls werden sie vorübergehend in die Corona-Arbeitslosigkeit entlassen.
Ab dem 1. April werden die nicht-geimpften Personen entlassen und haben Anspruch auf reguläre Arbeitslosigkeit. Vor allem die Sanktionen im Falle einer Impfverweigerung stoßen den Gewerkschaften sauer auf.
belga/vk