Die Corona-Gutscheine waren ausgegeben worden, um zu verhindern, dass Reisebüros ihren Kunden in der Krise massenhaft das Geld für abgesagte Reisen zurückerstatten mussten. Diese finanzielle Anstrengung hätte vermutlich das Aus für viele bedeutet. Stattdessen bekamen die Kunden also Gutscheine, um zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Reise buchen zu können.
Diese Gutscheine hatten eine Gültigkeit von einem Jahr. Nach Ablauf dieser Frist hatten die Kunden Anrecht auf eine Ausbezahlung des Betrags. Den Reiseveranstaltern wurden sechs Monate zugebilligt, um die Rückabwicklung durchzuführen. Für die ersten ausgegebenen Corona-Reise-Gutscheine ist diese Frist also diesen September abgelaufen.
Geld für Reiseveranstalter gedeckelt
Weil aber eben die Hälfte der Gutscheine nicht benutzt worden ist und damit zurückbezahlt werden muss, schwebt ihr Gegenwert noch immer wie ein Damoklesschwert über den Reiseveranstaltern. Deswegen bietet die Föderalregierung ihnen an, sich Geld dafür vom Staat zu leihen. Die zu leihende Summe ist allerdings gedeckelt: auf maximal drei Millionen Euro pro Unternehmen und auf 80 Prozent des Gutscheinwerts. Das Geld darf außerdem nur für die Auszahlung benutzt werden und muss unmittelbar an die Kunden weitergegeben werden.
Boris Schmidt