Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Selbstständigen einen Umsatzrückgang von 65 Prozent nachweisen. Dabei geht es um den Umsatz im Monat vor der Antragsstellung im Vergleich zum Bezugsjahr 2019.
Außerdem sollen Selbstständige unterstützt werden, die wegen einer Coronainfektion ihrer Kinder selbst in Quarantäne müssen, bzw. nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder betreuen.
Auch für Unternehmer, die von der Überschwemmungskatastrophe betroffen sind, soll es Hilfen geben. Sie können ein Überbrückungsgeld anfragen, wenn sie durch die Flut einen Umsatzrückgang von 65 Prozent verkraften müssen.
belga/dop