Der Polizist, aus dessen Waffe die Kugel stammt, wurde in erster Instanz zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil legte der Beamte Berufung ein.
Bei seinem Urteil hatte das Strafgericht von Mons berücksichtigt, dass der Polizist nicht absichtlich auf das Kind geschossen hatte. Das Gericht kam aber zu dem Schluss, dass der Beamte einen Fehler machte, als er sich für den Waffengebrauch entschied und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung.
belga/sh
Werden die Eltern auch mal zur Rechenschaft gezogen ? Schließlich war die Flucht deren Idee. Haben so ihr Kind in Gefahr gebracht.