Das Covid-Safe-Ticket gibt Auskunft darüber, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. In den wallonischen Gemeinden muss der sogenannte Corona-Pass demnächst in Wohn- und Pflegezentren, in Restaurants, Cafés, Hotels und Diskotheken und auch in Fitnessstudios und bei Veranstaltungen vorgelegt werden. Das betrifft alle ab dem Alter von 16 Jahren.
Eine Ausnahme gibt es für die Seniorenheime. Dort müssen Besucher ab zwölf Jahren ein Covid-Safe-Ticket vorlegen.
Die Maßnahme tritt voraussichtlich nach der Abstimmung im Wallonischen Parlament Mitte Oktober in Kraft und soll bis Ende des Jahres gelten. Falls sich aber die Impfquote in der Wallonie deutlich verbessern sollte, dann könnte die Dauer verkürzt werden. Das sagte Ministerpräsident Di Rupo in der RTBF.
Die von der wallonischen Regionalregierung beschlossene Ausweitung des Covid-Tickets betrifft nicht die neun deutschsprachigen Gemeinden. Das hat DG-Ministerpräsident Oliver Paasch dem BRF bestätigt. Die DG-Regierung werde in Absprache mit den Bürgermeistern der neun Gemeinden eigenständig über mögliche Maßnahmen entscheiden.
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