Es ist so gut wie sicher. Wer in Brüssel ab dem 1. Oktober zum Beispiel ins Restaurant oder ins Café will, muss einen Coronapass vorlegen. Damit soll nachgewiesen werden, ob eine Person geimpft oder negativ getestet wurde.
Der Brüsseler Ministerpräsident Rudi Vervoort hatte bereits Ende August wegen der zu niedrigen Impfquote in Brüssel einen Coronapass ins Gespräch gebracht. Jetzt ist die Politik einen Schritt weiter gegangen. Föderalstaat und Teilstaaten einigten sich im Grundsatz darauf, wie und wo das Covid-Safe-Ticket eingesetzt werden kann.
Zwar bedeutet das nicht, dass der Coronapass im ganzen Land eingeführt wird. Aber: Die Teilstaaten können ihn einführen, wann sie es für richtig halten. Ein solcher Pass betrifft nicht nur den Horeca-Sektor, sondern auch Sport- und Fitnesszentren, Diskotheken, Nachtclubs oder Kulturveranstaltungen.
Das Abkommen muss noch von den Parlamenten aller Teilstaaten ratifiziert werden.
Chantal Delhez