Dazu gehört das Gratis-Angebot der Post "Sign For Me". Ab jetzt ist es möglich, eine Einschreibesendung zu erhalten, auch wenn man sie nicht persönlich annehmen kann. Dafür muss man allerdings der Post vorher eine Vollmacht ausstellen.
Wer über einen Bahnübergang fährt, wenn das Risiko besteht, dass er dort zum Stehen kommt, muss ab jetzt mit strengeren Strafen rechnen. Wenn sich an einem Bahnübergang Staus bilden, sind Autofahrer dazu verpflichtet, die Gleise permanent frei zu halten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, riskiert jetzt eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro.
Der Schienennetzbetreiber Infrabel weist darauf hin, dass es sich um die zweithäufigste Ursache für Unfälle an Bahnübergängen handelt.
Corona-Prämie
Ab dem 1. August können Unternehmen, die gut durch die Coronakrise gekommen sind, ihren Mitarbeitern eine Prämie von 500 Euro zukommen lassen. Es handelt sich um eine einmalige Prämie, die in Form eines Verbraucherschecks ausgegeben wird.
Die Prämie ist Teil des Tarifabkommens zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Sie ist für Unternehmen vorgesehen, die trotz Coronakrise gute Ergebnisse erzielt haben. Genaue Kriterien hatte die Regierung allerdings nicht festgelegt.
Über die Zuerkennung der Prämie müssen die Gewerkschaften jeweils in den Unternehmen mit den Arbeitgebern verhandeln. Die Schecks können bis Ende des Jahres an die Mitarbeiter ausgegeben werden.
belga/vrt/rtbf/est