Es ist wohl nicht zufällig der Tag, an dem die belgische Fußballnationalmannschaft abends ihr Achtelfinale bestreiten könnte (falls die Roten Teufel Gruppenerste werden).
Elfmeterschießen nicht verpassen
Der Horeca-Sektor darf ab dann bis ein Uhr nachts geöffnet bleiben, statt wie bisher bis 23:30 Uhr. So wird das Risiko umgangen, dass Gäste nach Hause geschickt werden müssten, ehe Verlängerung und Elfmeterschießen in der K.o.-Runde zu Ende sind.
Die Zahl der Gäste an einem Tisch wird von vier auf acht erhöht. Kinder unter zwölf Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Um Tische näher aneinander stellen zu können, dürfen die Café- und Restaurantbetreiber wieder Plexiglastrennwände aufstellen. Darum hatte es bei der Wiedereröffnung der Terrassen am 8. Mai noch eine Polemik gegeben, weil auch diese Schutzmaßnahme aus dem vergangenen Jahr nicht mehr zugelassen war.
Wieder mehr Kontakte erlaubt
Das Versammlungsverbot von zehn Menschen tagsüber und vier nachts wird abgeschafft.
Zu Hause können zuzüglich zu den Mitgliedern des betreffenden Haushalts wieder acht Besucher empfangen werden statt bislang vier. Kinder unter zwölf werden auch hier nicht mitgerechnet.
Homeoffice muss nicht weiter verpflichtend angewandt werden, es wird aber weiterhin dringend empfohlen.
Wer einkaufen geht, muss keine Einschränkungen mehr berücksichtigen: Es sind wieder unbegrenzt viele Personen erlaubt (bis dahin darf man nur zu zweit einkaufen).
Mehr Spielraum für Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen sind ab Ende Juni innen höchstens 2000 Personen zugelassen, außen bis zu 2500 Personen. Diese Anzahl kann verdoppelt werden, wenn die Besucher über das sogenannte "Covid Safe Ticket" verfügen.
Bei Gottesdiensten dürfen wieder bis zu 200 Personen in die Kirche, Moschee oder Synagoge.
Organisierte Vereinsaktivitäten (wie Proben) sind dann mit bis zu 100 Personen erlaubt (statt 50).
Bei Sportaktivitäten ist die Teilnehmerzahl nicht mehr beschränkt. Auch Kampfsport ist zugelassen.
Jugendlager dürfen Gruppen von 100 Personen zählen (statt 50).
Hochzeit feiern ja, aber ohne Tanz
Bei Hochzeiten gibt es wie bei anderen Empfängen mit Catering in Festsälen keine Begrenzung der Gästezahl mehr. Allerdings gelten die Regeln des Horeca-Sektors. Demnach ist Tanzen nach wie vor nicht erlaubt.
Hier könnte der nächste Konzertierungsausschuss am 16. Juli weitere Lockerungen beschließen - dann mit Blick auf eine folgende Phase des Sommerplans.
Flanderns Ministerpräsident Jan Jambon formulierte es so: Das sei vielleicht noch nicht der Sommer der Freiheit, aber man befinde sich auf dem Weg dorthin.
"Vollständig geimpft zu sein, ist das wahre Tor zu unserer Freiheit", sagte De Croo. Er verwies auf die Delta-Variante (indische Variante). "Holen Sie sich auch die zweite Spritze", riet der Premierminister. "Diese zweite Impfung sorgt dafür, dass Sie wirklich sicher sind."
Inzwischen haben die Gesundheitsminister des Landes eine Liste von 27 Ländern verabschiedet, die als besonders besorgniserregend gelten. Belgier oder hier lebende Personen, die aus diesen Ländern zurückkehren, müssen eine Quarantäne von zehn Tagen einhalten. Nicht in Belgien lebenden Personen ist die Einreise aus diesen Ländern strengstens untersagt. Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke nannte einige der Länder, die auf der Liste stehen, so zum Beispiel Indien, Brasilien, Vereinigtes Königreich, Jordanien, Botswana, Katar, Nepal, Bangladesch, Pakistan, Argentinien ...
vrt/vk/sp
Wo findet man diese Liste der 27 Länder?
Warten wir ab bis die Ferien vorbei sind, dann fängt das Ganze wieder an.
Auch wenn viele geimpft sind, keiner weiss ob der Impfschutz auch bei der nächsten Variante hilft.
@Nathalie Lebrun
Habe durch Zufall etwas auf den Seiten der RTBF gefunden:
Il est désormais interdit de rentrer sur le sol belge pour les ressortissants étrangers venant de ces 27 pays : le Royaume-Uni – le seul situé en Europe- l’Afrique du Sud, le Botswana, la République démocratique du Congo (RDC), la Jordanie, le Qatar, le Népal, le Brésil, la Bolivie, le Paraguay, l’Inde, l’Uruguay, la Géorgie, le Chili, Trinidad et Tobago, la Colombie, le Bangladesh, l’Ouganda, l’Argentine, le Zimbabwe, l’eSwatini (l’ex-royaume du Swaziland, ndlr), le Lesotho, la Namibie, le Mozambique, le Surinam, le Pérou et le Pakistan.
Dort werden zumindest mal die Länder aufgeführt.
MfG