Die Gesundheitsminister des Landes weisen allerdings auch explizit darauf hin, dass wer diesen ersten Test verweigert, weiterhin zehn Tage in Quarantäne muss.
Des Weiteren ist zu beachten, dass gewisse Ausnahmen von diesen Lockerungen der Test- und Quarantäneregeln gelten, namentlich, wenn es sich um Infektionsherde handelt. Das betrifft zunächst etwa Alten- und Pflegeheime, aber auch Gemeinschaften sowie Firmen, in denen es zu größeren Ausbrüchen kommt.
Die interministerielle Konferenz Volksgesundheit betont außerdem, dass Gemeinschaften, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, ihre ganz eigenen Charakteristika aufweisen. Darunter fallen zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Internate oder Freizeitaktivitäten.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren würden aktuell noch nicht geimpft und das Risiko dieser Altersgruppe, zu erkranken, falle auch geringer aus. Hinzu komme, dass diese jungen Menschen das Coronavirus vermutlich weniger übertragen würden. Jetzt da ein großer Teil der erwachsenen Bevölkerung geimpft sei, müsse es möglich werden, die Test- und Quarantäneregeln auch hier anzupassen, heißt es in dem Kommuniqué weiter. Daran werde in den kommenden Wochen gearbeitet werden.
Die Regeln sollen am 24. Juni in Kraft treten.
Boris Schmidt