Eine muslimische Frau hatte eine Stelle nicht bekommen, weil sie das muslimische Kopftuch trägt. Die Frau war daraufhin vor Gericht gezogen. Die Stib hatte mit dem Neutralitätsgebot argumentiert, das es Bediensteten im öffentlichen Dienst untersagt, religiöse oder weltanschauliche Symbole zu tragen. Das Gericht gab der Klägerin recht. Die Stib hatte entschieden, gegen das Urteil nicht in Berufung zu gehen.
Der Regierungskommissar bei dem Brüsseler Transportunternehmen hatte den Fall der Brüsseler Regionalregierung vorgelegt. Die Koalitionspartner sind in der Sache unterschiedlicher Meinung.
Défi-Präsident De Smet forderte am Donnerstag im Privatsender RTL eine deutliche Initiative der Brüsseler Regionalregierung. Anderenfalls würde er es zum Bruch kommen lassen.
Kopftuchstreit in Brüssel entbrannt - Auch föderale Reibereien nicht auszuschließen
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