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Erlass zur Wiedereröffnung der Terrassen wird im Staatsblatt veröffentlicht

07.05.202115:15
  • Coronavirus
Zwei Tassen Kaffee auf einer Café-Terrasse
Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia / anyaberkut

Der ministerielle Erlass, der die Regeln zur Wiedereröffnung der Außengastronomie festlegt, ist fertig und wird im Staatsblatt veröffentlicht.

Das hat das Kabinett von Innenministerin Annelies Verlinden mitgeteilt. Die Maßnahmen treten um Mitternacht in Kraft. Der Erlass umfasst sämtliche Details, die der Horeca-Sektor für das Betreiben von Terrassen beachten muss.

Dazu gehört, dass zwischen den Tischen ein Mindestabstand von 1,5 Metern sein muss. Pro Tisch sind maximal vier Personen zugelassen - es sei denn, die Personen gehören alle zum selben Haushalt. Außerdem müssen die Terrassenbesucher an ihren Tischen sitzen bleiben. Eine Selbstbedienung oder eine Bedienung an der Bar sind nicht erlaubt.

Die Terrasse an sich muss an mindestens einer Seite vollständig geöffnet sein, um eine ständige Belüftung zu garantieren. Den Innenbereich dürfen die Gäste nur kurz betreten - dies um zur Toilette zu gehen, die Rechnung zu bezahlen oder um zum Terrassenbereich zu gelangen.

Im ganzen Terrassen- und Restaurantbereich gilt Maskenpflicht. Nur am Tisch darf die Maske abgelegt werden. Der Geräuschpegel darf 80 Decibel nicht überschreiten. Öffnen dürfen die Terrassen ab 8:00 Uhr in der früh. Schließen müssen sie um 22:00 Uhr.

Die Ausgangssperre wird um Mitternacht aufgehoben. Allerdings dürfen sich nach Mitternacht nur maximal drei Personen im öffentlichen Raum gemeinsam aufhalten - Kinder unter zwölf Jahren ausgeschlossen. Die Gruppe darf größer sein, wenn die Personen einem gemeinsamen Haushalt angehören.

Plexiglas als Trenner im ministeriellen Erlass nicht erwähnt

In dem ministeriellen Erlass zur Wiedereröffnung der Außenterrassen wird die Frage der Plexiglas-Trennwände mit keinem Wort erwähnt. Dabei hatte genau dieser Punkt für große Unsicherheit des Horeca-Sektors geführt. Noch am Freitagmorgen hatte Justizminister Van Quickenborne im flämischen Rundfunk erklärt, Plexiglaswände seien als Trenner nicht erlaubt. Das Protokoll sehe ein solches Verbot zwar nicht vor - dieses sei jedoch fehlerhaft. In dem ministeriellen Erlass werde der Punkt geklärt. Dies scheint nach ersten Informationen jedoch nicht der Fall zu sein.

Wiederöffnung der Terrassen: Die Plexiglas-Debatte

belga/dop

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