Das hat Verkehrsminister Gilkinet klargestellt. Auch auf Strecken zu anderen touristischen Zielen gilt die Regel nicht.
Mit der Regel soll das Passagieraufkommen in den Zügen begrenzt werden, um die Abstandsregel einhalten zu können und das Ansteckungsrisiko in den Zügen zu senken.
Sie gilt während der Osterferien vom 3. bis 18. April sowie am letzten April-Wochenende. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen.
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