Die Überbrückungsgelder werden bis zum 30. Juni verlängert. Überbrückungsgeld bekommen diejenigen, die wegen der Corona-Pandemie ihren Betrieb schließen müssen, Umsatzverluste von mindestens 40 Prozent haben oder wegen Quarantäne oder Kinderbeaufsichtigung nicht arbeiten können.
Wie letztes Jahr schon muss der Horeca-Sektor auch 2021 keine Afsca-Beiträge zahlen.
belga/vk