Dort hatten vier Studenten ein Bußgeld erhalten, weil sie gemeinsam auf dem Balkon der Wohnung standen. Unklar ist in dem Fall, ob die Studenten-WG als Haushalt zu betrachten ist.
Innenministerin Verlinden stellte klar, dass eine WG nur dann als ein Haushalt gelten kann, wenn die WG-Mitglieder nicht nach Hause zu ihren Eltern pendelten. In diesem Fall könnten Studenten nur ein Elternteil als sogenannten Knuffel-Kontakt auswählen. Betrachteten Studenten die eigene Familie als Haushalt, müssten sie Abstand zu ihren Mitbewohnern halten, so Verlinden.
Mehrere Studentenvertreter fordern in der Angelegenheit mehr Rechtssicherheit. Etwa dadurch, dass sich Wohngemeinschaften als Haushalt registrieren lassen können. Auch der flämische Bildungsminister Weyts fordert mehr Deutlichkeit in dem entsprechenden ministeriellen Erlass.
vrt/okr