11 Kommentare

  1. Erst bis Ende Februar, dann bis Ende März und nun bis Ende April?
    Mit welcher Legitimation?

  2. Dann sollen auch Deutschland und Luxemburg von ihrem Nationalen Recht auf Grenzkontrollen nachträglich gebrauch machen.

  3. Gute Frage Herr Jusczyk.

    Das wird immer seltsamer. Und ich verstehe immer weniger. Hier muss die Politik mal erklären, wieso und warum.

    Mein Vertrauen gegenüber diesen sogenannten Volksvertretern (in meinem Jargon Postenjäger und Profiteure) ist auf einem Tiefstand angelangt. Hier wäre eine Klärung vor Gericht durchaus gerechtfertigt. Nur weiß ich nicht genau, wie man das macht.

    Es kann und darf nicht sein, dass man die Bürgerrechte so unnötig einschränkt. Die Handlungsweise der Föderalregierung wird immer irrationaler. Belgien wird seinem Ruf als "surreales" Land einmal mehr gerecht. Je mehr unverständliche Entscheidungen es gibt, umso weniger vertraut man der Politik. Das ist der beste Nährboden für Demokratiefeinde und nicht irgendwelche angebliche Fakenews aus den sozialen Netzwerken.

  4. Eben wies jemand auf Facebook darauf hin, dass laut Moniteur belge die Regelung wohl doch nur bis zum 1. April gelte.

    Langsam blickt niemand mehr durch. 🙁

  5. Woher hat der BRF diese Info? Wie man im Moniteur Belge vom 7. Februar 2021 nachlesen kann (leider noch nicht auf Deutsch verfügbar), hat die Innenministerin das Verbot von Auslandsreisen bis zum 1. April 2021 verlängert. Gäbe es jetzt eine weitere Verlängerung bis Ende April, müsste das ja wohl zumindest in einer weiteren Verordnung stehen.

  6. Auf der Homepage "info-coronavirus.be" konnte ich noch nichts lesen von einer Verlängerung des Verbots von nichtnotwendigen Reisen. Auch auf der "ehrenwörtlichen Erklärung" steht der 1. März als Enddatum dieser Maßnahme. Da scheint irgendwie eine Unklarheit zu bestehen.

  7. Vielleicht kann ich aufklären.
    Herr Paasch teilte mir auf Nachfrage folgendes mit:
    ZITAT"
    Maeggy Rossberg-Pricken die föderale Regierung hat den ministeriellen Erlass mit allen Coronamaßnahmen formal bis zum 01. April verlängert. Im Beschluss des Konzertierungsausschusses wurde aber festgehalten, dass einzelne Bestimmungen vorher aufgehoben werden können. Dazu gehört ausdrücklich das Reiseverbot. Wie gesagt, ich bin mir ziemlich sicher, dass die Innenministerin das Verbot zum 01. März aufheben wird. Um Missverständnisse zu vermeiden: die Ausnahmenregelungen für Grenzgänger sind von dieser Diskussion nicht betroffen. Sie würden in jedem Fall fortbestehen."
    Zitatende

  8. Ich danke hier offiziell Herrn Ministerpräsident Oliver Paasch für sein stetes Bemühen alle Fragen geduldig zu beantworten und zu erklären. Auch für die Ausnahmen die der Grenzregion durch sein beherzten Verhandeln zugestanden wurden.
    Er tut alles um unsere Situation erträglich zu machen .
    Da sollten wir ihn bei stützen in dem wir unser Verhalten darauf ausrichten das der Inzidenzwert der DG weiter sinkt
    Das ist der Garant für offene Grenzen und baldige Lockerungen.

  9. Ich möchte mich an dieser Stelle Maeggy ausdrücklich anschließen: Bei der Menge an Kritik, die Politiker dieser Tage über sich ergehen lassen müssen, sollte man dort, wo es, so wie in diesem Kontext, angemessen erscheint, auch mal ein deutliches Lob an unseren Ministerpräsidenten aussprechen.
    In der Grenzregion zwischen Bayern und Österreich sind bspw. erneut wieder ganze Familien auseinander gerissen worden.
    Es ist dem unermüdlichen Einsatz von Herrn Paasch und anderen zu verdanken, dass uns so etwas hier erspart geblieben ist.
    Umso wichtiger ist es, und auch da schließe ich mich Maeggy an, dass die Infektionszahlen in Belgien weiterhin niedrig bleiben und eine dritte Welle wie gegen Ende des letzten Jahres verhindert wird. Wir brauchen meines Erachtens keine Inzidenz von 35, aber wir sollten dazu beitragen, dass das derzeitige Niveau entweder konstant bleibt oder besser weiterhin allmählich absinkt.
    Wenn wir auch in Zukunft unsere Kontakte niedrig halten, kann dies trotz der ansteckenderen Virus-Varianten gelingen.

  10. Bedauerlicherweise ist uns bei dieser Meldung ein Fehler unterlaufen. Das Reiseverbot gilt offiziell bis zum 1. April. Der Fehler ist mittlerweile im Text der Meldung korrigiert worden. Wir bitten darum, diesen Fehler zu entschuldigen.

    Die BRF-Redaktion