Ein entsprechendes Rundschreiben des Ministers und des Kollegiums der Generalprokuratoren wurde am Dienstagabend veröffentlicht. Falls sich betroffene Personen trotz erneuter Aufforderung weigern, einen Corona-Test durchführen zu lassen, werden demnach Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Die Strafe von 250 Euro gilt ab jetzt auch für Menschen, die sich nicht an die Pflicht-Quarantäne halten. Im Wiederholungsfall oder wenn sich eine Person weigert, die Strafe zu bezahlen, droht außerdem eine gerichtliche Vorladung.
Die jetzt ausgeweitete 250 Euro-Strafe galt bereits für andere Corona-Vergehen, etwa bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot oder die Maskentragepflicht.
Die Behörden können anhand des vorgeschriebenen Reiserückkehrformulars nachverfolgen, wer sich aufgrund eines erhöhten Ansteckungsrisikos testen lassen muss. Und es wird auch festgehalten, wer den Pflicht-Doppeltest tatsächlich abgelegt hat - und wer eben nicht.
Boris Schmidt
Sehr geehrter Herr Justizminister van Q.,
Sie fallen in den letzten Wochen durch außerordentlichen, auf die eigene mediale Darstellung bedachte Selbstprofilierung, Aktionismus auf. Sie bringen Ihre Meinung zu jedem Vorfall auf Twitter oder anderen Medien zum Ausdruck, obwohl etwaige juristische Aufarbeitung noch nicht mal begonnen haben. Dies führt unweigerlich dazu, dass Sie ihr politisches Amt „missbrauchen“ und nicht als neutrale Person wahrgenommen werden, der letztendlich die Aufsicht über das Justizwesen inne hat.
Wozu werden weitere Verbote und Strafen führen?
Die Leute werden versuchen, wenn es geht, zu vermeiden dieses PLF Dokument auszufüllen, insbesondere Autofahrer und Infektionsgeschehen laufen unbeobachtet ab.
P. S.: In einem „normalen“ Staat, der nicht durch ständige Anomalien auffällt, wäre sie bereits zum Rücktritt aufgefordert worden oder zurückgetreten worden.
Beste Grüße
WINSTON SMITH