Das Verbot war am Sonntag erlassen worden und galt vorerst bis Mitternacht von Montag auf Dienstag. Grund ist das Auftauchen einer neuen Coronavirus-Variante in Großbritannien. Sie soll ansteckender sein als die bisher bekannten Varianten.
Wer seinen Hauptwohnsitz in Belgien hat, darf ab Mittwoch (23. Dezember) wieder zurück nach Belgien kommen, muss dann aber das Passenger Locator Formular ausfüllen. Es gilt eine siebentägige Quarantänepflicht. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht in Belgien hat, darf auch nicht zurückkehren.
Ab dem 1. Januar dürfen dann auch wieder Personen einreisen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Belgien haben. Sie müssen dann aber einen negativen Corona-Test vorlegen.
vrt/vk