Der Erlass sieht vor, dass sowohl die Daten der geimpften Person erfasst werden als auch die der Befugten, welche die Impfung durchführen. Gleichzeitig müssen Informationen über den Impfstoff und die möglichen Nebenwirkungen erfasst werden.
All diese Angaben könnten dann an weitere Instanzen übermittelt werden, die von allgemeinem Interesse seien.
Nach Ansicht der Datenschutzbehörde stellt die Schaffung einer zentralisierten Datenbank in diesem Rahmen einen bedeutenden Eingriff in das Datenschutzrecht dar.
belga/cd