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Kammerausschuss belässt Terrorprozesse bei Assisenhöfen

08.12.202018:09
  • Kammer
  • N-VA
Geschworenenjury vor dem Assisenhof (Illustrationsbild: Hatim Kaghat/Belga)
Illustrationsbild: Hatim Kaghat/Belga

Der Kammerausschuss für Verfassungsänderungen hat einen Änderungsvorschlag der N-VA abgeschmettert. Die Partei hatte gefordert, dass Verbrechen mit terroristischem Hintergrund künftig nicht mehr vor Assisenhöfen verhandelt werden. Nur die flämischen Nationalisten und der Vlaams Belang stimmten für den Vorstoß, alle anderen Parteien dagegen.

Der N-VA-Antrag auf Änderung des Verfassungsartikels 150 kam im Nachlauf zu einem offenen Brief des Föderalprokurators Frédéric Van Leeuw in der Zeitung Le Soir. In diesem hatte Van Leeuw mit Unterstützung des Kollegiums der Generalanwälte für eine Abschaffung der Volksjurys plädiert.

Konkreter Anlass für die Forderung ist der anstehende Prozess um die Terroranschläge in Brüssel am 22. März 2016. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft sehen solche Assisenhöfe als ungeeignetes Instrument, um in derartig komplexen und langwierigen Prozessen zu urteilen. Im Fall der Brüsseler Anschläge könnte ein solcher Prozess länger als sechs Monate dauern, warnten sie.

Für eine entsprechende Verfassungsänderung wäre eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig gewesen. Der Vorschlag der N-VA verfehlte aber selbst die einfache Mehrheit. Die flämischen Parteien in der föderalen Vivaldi-Koalition waren zwar wohl nicht grundsätzlich gegen eine Reform, sahen aber keinen Weg, dass die notwendigen Stimmen zusammenkommen würden.

Außerdem wäre es auch reichlich spät gewesen, um prozesstechnisch einen solchen Weg einzuschlagen, hat die zuständige Ratskammer doch bereits am Montag mit den Sitzungen begonnen, die darüber entscheiden sollen, welche der in der Akte Beschuldigten sich vor welchen Gerichten verantworten sollen.

Die frankophonen Parteien hingegen verteidigten grundsätzlich das Prinzip der Assisen, also der Beteiligung der Bürger.

Boris Schmidt

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