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Nationaler Konjunkturplan: Konzertierungsausschuss einigt sich auf Fahrplan

24.11.202006:31
  • Coronavirus
  • Europäische Union
Premier Alexander De Croo bei der Pressekonferenz nach dem Konzertierungsausschuss am 23. Oktober (Bild: Sébastien Pirlet/Belga)
Premier Alexander De Croo (Archivbild: Sébastien Pirlet/Belga)

Der Konzertierungsausschuss hat sich auf die Erarbeitung eines nationalen Konjunkturplans verständigt. Das teilte die Föderalregierung am Montagabend per Kommuniqué mit. Dieser Plan ist notwendig, um Geld aus dem Europäischen Konjunkturpaket zu bekommen.

Die EU will ihren Mitgliedsstaaten insgesamt 337 Milliarden Euro in Form von Subventionen und weitere 385 Milliarden Euro als Kredite zur Verfügung stellen. Damit soll die Erholung der durch die Coronakrise schwer getroffenen Wirtschaft angekurbelt werden.

Belgien könnte so in den kommenden zwei Jahren 3,4 Milliarden Euro an Zuschüssen bekommen. In den folgenden Jahren stünden demnach weitere 1,75 Milliarden Euro an Subventionen zur Verfügung.

Dazu bedarf es allerdings eines nationalen Konjunkturplans, der der Europäischen Kommission vorgelegt werden muss. Die EU-Kommission muss vor Freigabe der Gelder prüfen, ob der Plan alle Vorgaben und Prioritäten, vor allem in puncto Klima- und digitaler Wende, erfüllt. Sie wird auch überwachen, dass die Empfängerstaaten tatsächlich Fortschritte vermelden können, bevor weitere Mittel fließen können.

Bis Ende dieses Jahres muss geklärt sein, wie die Mittel innerbelgisch verteilt würden. Außerdem sollen erste Gespräche mit der EU-Kommission geführt werden, verlautet aus dem Kabinett De Croo. Die endgültige Version muss dann bis April 2021 stehen, um bei der EU eingereicht werden zu können.

Laut Thomas Dermine, Staatssekretär für die wirtschaftliche Wiederbelebung, sollen alle Regierungen des Landes in fünf thematisch gegliederten Arbeitsgruppen zusammenarbeiten. Einige von ihnen sollen bereits diese Woche ihre Arbeit aufnehmen. Die Arbeitsgruppen werden einem politischen Begleitkomitee aus Mitgliedern der Föderal- und Teilstaatregierungen Bericht erstatten.

Die endgültige Billigung des Konjunkturplans wird dann durch den Konzertierungsausschuss erfolgen.

Boris Schmidt

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