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Kammer verabschiedet Notfall-Maßnahmen

30.10.202010:49
  • Coronavirus
  • Kammer
HN90 am Militärflughafen von Beauvechain: Der Hubschrauber soll jetzt Covid-19-Patienten transportieren (Bild: Gerard Gaudin/Belga)
HN90 am Militärflughafen von Beauvechain: Der Hubschrauber transportiert Covid-19-Patienten (Bild: Gerard Gaudin/Belga)

Die Kammer hat am Donnerstag einstimmig mehrere Notfall-Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verabschiedet.

Damit ist die Verlegung von Patienten zur besseren Verteilung auf die Krankenhäuser jetzt verpflichtend. Die Gesundheitsminister des Landes hatten sich darauf bereits am Mittwoch verständigt.

Beim Transport von Covid-19-Patienten soll die Armee Unterstützung leisten. Am Militärflughafen von Beauvechain steht ein Hubschrauber vom Typ HN90 bereit. Dabei handelt es sich um einen Transporthubschrauber, der normalerweise zur Truppenverlegung eingesetzt wird.

Maschine und Personal seien optimal auf solche Einsätze vorbereitet, sagt der Kommandant von Beauvechain, Jean-Didier Vandezande. Krankentransport gehören zum Aufgabenbereich seiner Truppe dazu, wenn auch normalerweise die Einsätze in einer anderen Umgebung und mit einem anderen Auftrag erfolgen.

Des Weiteren hat die Kammer am Donnerstag auch Notfall-Regeln für Selbstständige und Studenten verabschiedet. Während der Corona-Krise können Selbstständige ab dem ersten Krankheitstag eine Entschädigung bei ihrer Krankenkasse beantragen und nicht erst ab dem Tag, an dem ein ärztliches Attest vorliegt.

Die Regelung gilt rückwirkend ab Oktober und zunächst bis Jahresende, soll aber ab dem nächsten Jahr grundsätzlich eingeführt werden.

Für Studenten, die einen Hilfsjob im medizinischen Bereich oder im Unterrichtswesen haben, fällt die Obergrenze von 475 Arbeitsstunden weg. Diese Regel gilt zunächst bis Ende des ersten Trimesters 2021.

belga/rtbf/sh

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