Die Beschlüsse sehen weitere Einschränkungen für Einzelhandel, Kultur und Sport vor. Sie treten am Montag in Kraft und gelten vorerst bis zum 19. November. Unter anderem müssen die Geschäfte um 20:00 Uhr schließen, Einkaufen ist nur noch mit maximal zwei Personen erlaubt.
Zudem werden bis zum Jahresende alle Veranstaltungen gestrichen, die von den Städten und Gemeinden organisiert werden, einschließlich sämtliche Feiern und Weihnachtsmärkte. Auch Demonstrationen, die unter die kommunale Genehmigungspflicht fallen, sind davon betroffen.
Erlaubt sind lediglich die Feiern anlässlich der Feiertage am 11. und 15. November, allerdings mit maximal vier Teilnehmern.
Außerdem gilt in der Provinz Lüttich seit Samstagabend - wie in der gesamten Wallonie - eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr.
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