Viele Gastronomen bieten neben dem Ausschank eine kleine Essenskarte an. Die Wirte fragen sich, ob sie Kunden zum Verzehr verpflichten müssen, oder ob es erlaubt ist, lediglich ein Getränk zu sich zu nehmen. Laut Staatsblatt dürfen nur jene Gaststätten geöffnet bleiben, die als Hauptaktivität die Restauration angegeben haben.
Die Gewerkschaften bedauern die unzureichend klare Kommunikation. Die Gewerkschaft für Selbstständige SNI pocht auf eine schnelle Klärung der Situation.
Die Mittelstandvereinigung UCM schlägt vor, sich in der Frage an den europäischen Klassifikationen für Wirtschaftszweige zu orientieren. Europaweit ist die Gastronomie je nach Hauptaktivität nach dem so genannten NACE-Code in Klassen unterteilt. Die Mittelstandsvereinigung stellt fest: Komischerweise würde sich die Brüsseler Anordnung nicht nach dem NACE-System richten.
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