Das Argument: Beim Fahrradfahren würde ein Mund-Nasen-Schutz das Atmen erschweren.
Ab jetzt gilt, dass die Fahrradfahrer zwar immer eine Maske dabei haben müssen. Sie müssen sie aber nur dort aufsetzen, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, zum Beispiel in Fußgängerzonen.
rtbf/est