1 Kommentar

  1. Es sollte eindeutig sein, dass nach aktuellem Kenntnisstand jeder Besucher einer Freizeiteinrichtung wegen Covid-19 mind. 2,25 m² Platz und somit mind. 1,5 m Abstand zum nächsten Besucher benötigt. Zudem auch Gesichtsschutzmasken, was während des Verzehrs von Zuckerwatte sicher gestört hätte.

    Es sollte eindeutig sein, dass man die Besucherinnen und Besucher von Amtswegen zwecks Quarantäne- und Testanordnung erreichen können muss.

    Umsatzeinbußen sind sicher schlimm. Ob unter den gegebenen Umständen jedoch überhaupt nennenswerte Umsätze ohne eine Gefahr für die Öffentlichkeit hätten generiert werden können, darf bezweifelt werden.

    Hätten die Schaustellerinnen und Schausteller bei einer Öffnung der Kirmes Zugangs-, Belegungs- und AHA-Konzepte vorlegen und einhalten können?

    Wurden diese Überlegungen bei der Absage und bei den Entschädigungen berücksichtigt?

    Ich hoffe es doch.