Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das hat die Ratskammer von Mons am Mittwoch entschieden. Die Anwälte der Familie des Mädchens hatten einen Prozess wegen Mordes beantragt.
Das damals zweijährige Mädchen war im Mai 2018 bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei auf der E42 tödlich getroffen worden. Der Schleuser und der Fahrer des Lieferwagens mit den Migranten, den die Polizei verfolgt hatte, werden wegen gefährlicher Verkehrsbehinderung mit Todesfolge angeklagt.
Die Migranten wollten über Belgien nach Großbritannien gelangen.
rtbf/km