Am Mittwoch beginnt Phase vier der Aufhebung der Corona-Beschränkungen. Neben einer Erweiterung der erlaubten sozialen Kontakte bedeutet das, dass jetzt unter anderem Freizeit- und kulturelle Einrichtungen wieder öffnen können.
Veranstaltungen dürfen ebenfalls unter bestimmten Bedingungen wieder stattfinden. Alle Lockerungen gelten, wie üblich, unter Beachtung der geltenden Schutzmaßregeln. Außerdem müssen die Betreiber eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, damit die Gesundheit der Besucher nicht gefährdet wird.
Kontaktblase erweitert
Die sogenannten Kontaktblasen werden auf 15 verschiedene Personen pro Woche aufgestockt. Für nicht begleitete Gruppenaktivitäten drinnen und draußen gilt die gleiche Obergrenze.
Bei Hochzeitsempfängen darf man wieder bis zu 50 Gäste einladen, bei der Zeremonie selbst können aber bis zu 200 anwesend sein. Scout- und Sommercamps können mit bis zu 50 Teilnehmern stattfinden.
Neben Schwimmbädern, Wellnesscentern, Freizeitparks und Indoorspielplätzen dürfen auch Kinos, Theater, Kasinos, Spielhallen, Kongress- und Festsäle mit einer Kapazität bis zu 50 Personen wieder öffnen. Nachtclubs bleiben aber weiter geschlossen. Auch Massenveranstaltungen bleiben untersagt. Die Sperrstunde für Bars und Cafés bleibt ebenfalls bei 1 Uhr nachts.
Größere Veranstaltungen
Lediglich reguläre organisierte Veranstaltungen in permanenten Strukturen sind wieder möglich, mit einer Begrenzung auf 200 Personen innen und 400 außen. Gleiches gilt für punktuelle Events im öffentlichen Raum. Hierzu gehören auch Kirmessen und Dorffeste.
Im August sollen diese Zahlen weiter angehoben werden, vorausgesetzt, die Corona-Pandemie nimmt nicht wieder an Fahrt auf.
Bei allen Aktivitäten gelten die bestehenden Sicherheitsvorschriften zu Mindestabstand und Hygiene. Die weiteren Lockerungen hatte der Nationale Sicherheitsrat auf seiner Sitzung letzte Woche angekündigt.
Boris Schmidt