1 Kommentar

  1. Wen wundert denn das jetzt noch ? Wie so viele andre Branchen auch mussten ebenso Bekleidungsgeschäfte ihre Pforten schließen und ua auch bei dem verhängten Ausgangsverbot, ausser grad um Lebensmittel zu kaufen, Medikamente in der Apotheke holen war doch alles andere nicht essentielle untersagt und wurde falls man sich dem widersetzte mit 250 € Strafe geahndet. Also der zu der zeit nicht vorhandenem Kundschaft kann und darf man da aber keine Schuld für geben.