Erst ab Samstag sind die Überwachungstürme an den Stränden mit Rettungsschwimmern besetzt. Wer also im Laufe der Woche im Meer schwimmen geht, tut das auf eigene Gefahr und kann nicht damit rechnen, dass ihm ein Rettungsschwimmer zu Hilfe kommt. Der Küstenrettungsdienst rät daher dringend davon ab, ins Wasser zu gehen.
Bei Verstößen gegen das Badeverbot droht außerdem ein Bußgeld von 250 Euro.
vrt/b/sh
Ich empfehle Zeeland bei Renesse. Alles frei und dank fast leerer Strände keine Berührungsprobleme.
Und jetzt die Frage warum das Baden im Meer noch verboten ist?
Übertragen die Fische Corona oder der einsam im Turm sitzende Rettungschwimmer könnte sich anstecken.
Wer hat eine einleuchtende Erklärung?
@Peter Mertens
Richten Sie ihre Frage doch einfach mal an den Küstenrettungsdienst.
@Peter Mertens
Die Rettungsschwimmer haben ihren Dienst bisher noch nicht aufgenommen.
Habe ich das richtig verstanden? Rettungsschwimmer sind trotz sommerlicher Temperaturen noch nicht vorgesehen. Sollte sich aber ein verwegener Zeitgenosse - wohl bemerkt auf eigene Gefahr - ins Wasser trauen, riskiert er die Begegnung mit einem Ordnungshüter, der ihm vermutlich in Uniform hinterher schwimmt, um dann das neue belgische Standardknöllchen über 250,- EUR auszustellen.
Geht’s noch dümmlicher?
Ist denn sonst an der belgischen Küste alles auf? Darf man da für 2 Tage hin?
Herr Tychon, Rettungsschwimmer sind Studentenjobs, die einen Entgelt bekommen für ihren Einsatz. Da die Ferien erst im Juli beginnen, können Sie auch erst dann anwesend sein. Und Menschen, die sich überschätzen, sei es in den Alpen oder am Meer, bedeuten immer Stress, denn sie müssen im Ernstfall trotz allem gerettet werden.
Danke für die Belehrung, Frau van Straelen. Ich glaube, wir sind uns dahingehend einig, dass wir uns in gesellschaftlichen Fragen uneins sind: Während Sie Gesetze und sonstige Bestimmungen für gottgegeben und sinnvoll halten, hinterfrage ich die Regelungen. So finde ich das Vorhandensein von Rettungsschwimmern an der Küste sinnvoll, denke aber auch, dass ein vernünftiger Mensch sich ohne virtuelle Nabelschnur ins Wasser trauen könnte, ohne von der Staatsmacht belangt zu werden. Dumm gelaufen, wenn ein erwachsener Mensch sich überschätzt und ertrinkt, aber muss man denn im Rahmen einer Vollkaskomentalität ständig nach dem Aufpasser rufen?
Herr Tychon, hier geht es doch erstmal um Haftpflicht. Solange keine Rettungsschwimmer da sind, ist das Verbotsschild da. Das war schon immer so. Wenn man an der flachen Nordseekuuste schwimmt, ist man schon ziemlich weit drin. Mit den Füßen im Wasser entlang der Gischt wird wohl nicht verboten sein.
Denken Sie an die Wege/Treppen im Winter mit dem Schild: Kein Winterdienst, das heißt, keine Verantwortung bei Unfällen. Die Studentenjobs werden schon sehr früh vergeben und können nicht wie z.B. im Horeca-Betrieb oft üblich, binnen Stunden eingefordert werden.
Ja, Frau van Straelen, Ihr Argument mit dem eingeschränkten Winterdienst ist schon interessant - für kommunale und staatliche Instanzen! Aber versuchen Sie als Privatperson mal, sich aus der Verantwortung zu stehlen, wenn jemand auf dem Bürgersteig vor Ihrem Haus auf Glatteis ausrutscht und sich ein paar Knochen bricht, aus der Verantwortung/Haftung zu stehlen, indem Sie argumentieren : « Moment, warum musste der Volltrottel hier rumlaufen? Schließlich hatte ich ein Schild « kein Winterdienst » hier aufgestellt ». Viel Spaß !