3 Kommentare

  1. In der der EU-Grundrechtecharta heißt es in Art.21, Abs.1:

    »Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.«

    Rassismus betrachte ich als eine Art Krebsgeschwür einer Gesellschaft, das es zu beseitigen gilt.
    Es schmerzt mich, wenn Bürger/-innen die Möglichkeit genommen wird, für so ein wichtiges Anliegen friedlich Kundgebungen abzuhalten, insbesondere wenn dabei die Abstandsregeln eingehalten werden.

  2. Das was da in Amerika passiert ist, schon wieder, muss man leider sagen , ist fürchterlich , schrecklich und verabscheuungswuerdig!!
    Dieser Mann war nur betrunken, sonst nichts. Er hinterlässt ein kl Kind, eine Ehefrau. RIP George

  3. @ Heike de Bruecker:

    Haben Sie Belege oder eine Quelle für Ihre Aussage, George Floyd sei betrunken gewesen? Nicht dass ein Grund gewesen wäre, ihn umzubringen, aber aus den veröffentlichen Autopsien geht hervor, dass er sich mit CoVid19 infiziert hatte und an einer Herzerkrankung litt.