7 Kommentare

  1. Aus dem Text der Veröffentlichung im Staatsblatt vom 30. Mai geht eine Einschränkung der Ausnahme für Familienbesuche und Einkäufe in Nachbarländern auf in den Grenzgebieten wohnende Menschen nicht hervor,

  2. Dürfen in Deutschland lebende Belgier jetzt nach Belgien einreisen? Wenn Ja, wo steht das ?

  3. Die Verantwortlichen auf Föderalebene haben wirklich Sinn für Humor. Erst wird die Grenzfrage über Wochen hingehalten, immer mit dem Argument der Abstimmung mit den Nachbarländern, und jetzt werden diese damit überrascht. Chapeau!

  4. So schnell geht das auch nicht, die Grenzen schließen ging in Minuten, die Öffnung dauert Wochen und dann verzögert die Schludrigkeit der Politiker ein weiteres.

  5. Da hat der Neuzugang in der Laienspielschar aber heftig zugeschlagen: Mal ehrlich, was soll der Quatsch? Wer ist - mangels hieb- und stichfester Definition - in Belgien kein Grenzbewohner? Und wer gehört zu den « Angehörigen » ? Muss ich mir von Tante Kunigunde und Onkel Gottfried (ersatzweise Tata Sidonie und Tonton Arsène) eine beglaubigte Bescheinigung zusenden lassen, wenn sie ihre Goldhochzeit mit mir feiern wollen?

  6. Ehrlicherweise bin ich weiterhin verwirrt.

    Meine Eltern leben in Brüssel, ich in Deutschland, wir alle sind deutsche Staatsangehörige. Darf ich meine Eltern ab sofort besuchen?

    Viele Grüße
    Moritz

  7. @Moritz :

    Da es den Belgiern erlaubt ist Familienbesuche in den Nachbarländern zu machen ist es den Bewohnern der Nachbarländer wohl auch erlaubt Familienbesuche in Belgien zu machen.

    So ist zumindest die offizielle Fassung, ohne Gewähr, denn bei der herrschenden Willkür im Lande könnte es sein dass man Ihnen unterstellt eine Fahrt in den Zoo zu unternehmen.

    Sie können aber auch bis morgen warten und dann sagen Sie kämen zum Einkaufen, z.B. teure Wurst im Brüsseler Aldi.