Wer aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit ist, hat Anspruch auf eine höhere Arbeitslosenunterstützung. Wer zeitweilig arbeitslos ist und gleichzeitig etwas nebenbei verdienen möchte, zum Beispiel in der Landwirtschaft, kann Dreiviertel des Arbeitslosengeldes behalten.
Diese und andere Maßnahmen gelten bislang bis Ende Juni. Die Sozialpartner beantragen eine Ausweitung bis Ende August.
vrt/belga/jp