So muss der Besucher unter anderem eine chirurgische Mundschutzmaske tragen und darf vor dem Besuch 14 Tage lang keine Krankheitssymptome gezeigt haben. Ziel sei es, die Gesundheit der Bewohner, Pflegekräfte und Besucher zu schützen.
Für die Altenheime in den deutschsprachigen Gemeinden muss die Deutschsprachige Gemeinschaft die Regeln für mögliche Besuche definieren.
rtbf/okr