Das Überbrückungsrecht ist eine finanzielle Unterstützung für Selbstständige, die wegen der Coronakrise nur sehr eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.
Dieses Ersatzeinkommen beläuft sich auf 1.200 Euro monatlich. Wer Kinder zu Lasten hat, erhält 1.600 Euro monatlich.
Seit Mitte April haben über 340.000 Selbständige die Unterstützung beantragt. Weitere 150.000 haben einen einjährigen Zahlungsaufschub für ihre Soziallasten beantragt.
Informationen für Selbstständige gibt es auf der Webseite der Wirtschafts- und Regionalförderung WFG Ostbelgien.
belga/cd