Die Frau hatte gegen den belgischen Staat eine Haftpflichtklage angestrebt. Der Staat trug nach Ansicht der Mutter eine Mitschuld an der Tatsache, dass der junge Mann 2013 einen Flug nach Istanbul genommen hatte, um anschließend nach Syrien zu gelangen.
Der 16-Jährige hatte sich immer wieder im Umfeld des Hasspredigers Jean-Louis Denis aufgehalten. Dieser versuchte, junge Leute zu indoktrinieren.
Das Gericht erklärte, es sei nicht erwiesen, dass der Staat wusste, dass der 16-Jährige radikalisiert war und nach Syrien wollte.
belga/cd