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Ausgangsbeschränkungen missachtet: Staatsanwaltschaft fordert Arbeitsstrafe

10.04.202008:0610.04.2020 - 12:53
  • Brüssel
  • Coronavirus
Polizeikontrolle in Brüsseler Park (Bild: Paul-Henri Verlooy/Belga)
Polizeikontrolle in einem Brüsseler Park am 22. März (Bild: Paul-Henri Verlooy/Belga)

Im ersten Gerichtsprozess wegen der Missachtung der Ausgangsbeschränkungen hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine Arbeitsstrafe gegen einen 23-jährigen Mann gefordert.

Vier Mal war er auf die Regeln hingewiesen worden, und auch ein Bußgeld hatte ihn nicht zur Vernunft gebracht. Beim fünften Verstoß wurde er dann festgenommen und muss sich nun vor dem Brüsseler Strafgericht verantworten.

"Das ist eine absolute Premiere", sagte Denis Goeman, Sprecher der Brüsseler Staatsanwaltschaft, in der RTBF. "Vor einigen Monaten wäre es noch undenkbar gewesen, gegen jemanden vorzugehen, der ohne Grund unterwegs ist oder sich mit mehreren Freunden trifft."

"Es ist aber die Aufgabe der Justiz, über die Einhaltung der Corona-Regeln zu wachen, das ist schließlich im Interesse der Allgemeinheit." Das Urteil wird am 24. April verkündet.

Außerdem hat die Polizei zum ersten Mal ein Auto beschlagnahmt, nachdem ein junger Autofahrer in Kortrijk wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hat. Er war mehrfach angehalten worden, ohne dass er einen triftigen Grund für die Autofahrt angeben konnte. Dabei war er manchmal auch mit Freunden unterwegs. Auch in dem Fall griffen die Beamten bei der fünften Kontrolle durch und beschlagnahmten das Fahrzeug.

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belga/rtbf/cd/km/rop

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